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1. Vormerkung:
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Liefervertrages.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht,
wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben .
Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht .
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2. Angebote, Bestellungen:
Alle Sendungen gehen auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die Frachtkosten
tragen. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer oder bei ihrer
Bereitstellung im Falle der Abholung durch den Käufer gilt unsere Lieferpflicht als
erfüllt. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, wählen wir Versandart – und
weg. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten
gehen zu dessen Lasten. Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen nach
Möglichkeit einzuhalten, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Terminzusagen
sind jedoch nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
Im Falle des Verzuges kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen, die
mindestens 14 Tage betragen muss, verbunden mit dem Hinweis, dass nach
Ablauf der Nachfrist die Annahme unserer Leistung abgelehnt wird. Nach
erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur
verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für leichte
Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen. |
3. Zahlung
unsere Rechnungen sind prompt nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar,
sofern keine besonderen Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen wurden.
Zahlungen gelten erst mit dem Eingang auf unserem Konto als erfolgt. Spesen und
Kosten des Zahlungsvorganges gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung
der Zahlungsfrist sind wir unter Vorbehalt sonstiger Rechte wegen Verzugs
berechtigt, Zinsen in Höhe von 16% zu berechnen, ohne dass es hierzu einer
Mahnung bedarf. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
fristgemäß nach oder bestehen begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit, so
werden alle unsere Rechnungen und sonstige Forderungen – einschließlich
Wechselforderungen – sofort fällig. Außerdem haben wir sodann das Recht, alle
weiteren Lieferungen einzustellen oder nur noch gegen Vorauskassa auszuführen. |
4. Gewährleistung
Mängelrügen sind zulässig, wenn sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach
Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erhoben werden. Sofern es sich um
Mängel handelt, die bei unverzüglicher und sorgfältiger Untersuchung nicht
erkennbar waren, muss die Mängel-anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dem
Zeitpunkt, zudem der Mangel frühestens hätte entdeckt werden müssen, erfolgen.
Begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch
oder Rücknahme der Ware beheben .
Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen, es sei
denn, der Fehler kann nicht beseitigt werden oder weitere
Nachbesserungsversuche sind für den Käufer unzumutbar. Weitergehende
Ansprüche jeglicher Art gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere auf Schadenersatz, auch auf Folgeschäden, Ansprüchen aus
unerlaubter Handlung sowie für Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind
ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der
Haftungsausschluss gilt nicht im Falle des Fehlens etwaiger ausdrücklich und
schriftlich zugesicherter Eigenschaften, soweit deren Zusicherung den Käufer
gerade gegen Schäden der eingetretenen Art absichern sollte. |
5. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum („Vorbehaltsware“) bis zur
vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Wir sind berechtigt, ohne
Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Käufer
herauszuverlangen, falls dieser seinen Verpflichtungen uns gegenüber trotz
Mahnung nicht nachkommt. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein
Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. |
6. Anwendbares Recht , Erfüllungsort , Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen und Rechtshandlungen zwischen uns und dem Käufer
unterliegen dem Recht der Republik Österreich, die Anwendung des einheitlichen
Kaufrechts aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen, insbesondere des
UN – Kaufrechtsübereinkommens, ist ausgeschlossen .
I
st der Käufer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts , so
gilt als vereinbarter Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Sitz des
Verkäufers und als vereinbarter Gerichtsstand WIEN. |
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